
Rheumatologische Spezialsprechstunde gem. ASV (ambulante spezialfachärztliche Versorgung) nach § 116 b
2010 wurde von unserer Abteilung eine Sprechstunde zur ambulanten Versorgung am Krankenhaus nach §116b Abs.2 SGB eingerichtet.
Zielaufgabe ist die optimale Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schweren Verlaufsformen rheumatischer Erkrankungen.
Die Anmeldung erfolgt über die rheumatologische Fachambulanz.
Sie befinden sich hier:
Rheumatologische Spezialsprechstunde nach § 116 b SGB
Chronisch entzündlich rheumatische Systemerkrankungen wie Lupus erythematodes, Morbus Wegener, Rheumatoide Arthritis, systemische Sklerose u.a. schädigen bei schwerem Verlauf oft mehrere Organsysteme (z.B. Nieren, Herz, Zentralnervensystem). Komplikationen im Rahmen der Erkrankung sind häufig, zum Teil auch bedingt durch die notwendige medikamentöse Therapie.
Dem hohen Anforderungsprofil solcher Patienten stellt sich diese Sprechstunde durch ihren interdisziplinären Ansatz, sowohl in der Diagnostik als auch bei der weiteren Therapieüberwachung.
Für wen ist die Sprechstunde?
Gesetzlich krankenversicherte Patienten mit begründeter Verdachtsdiagnose bzw. gesicherter Diagnose einer chronisch entzündlich rheumatischen Systemerkrankung.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgendes mit:
- aktuellen Überweisungsschein
- Aktuelle Blutwerte, nicht älter als 14 Tage (Blutbild, Leber-, Nierenwerte, CrP)
- Bei Neuvorstellung: alle Vorbefunde z.B. Arztbriefe, Laborbefunde, Röntgenbefunde, Autoantikörperbefunde (ANA, Rheumafaktoren usw.)
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt über die rheumatologische Fachambulanz.